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Krankenkassen


Beratung

Service

Zusatzleistungen

Flexibilität

Spitzenmedizin für Alle

Was ändert sich für den Versicherten?

Wie setzt sich der Beitragssatz zusammen?

Warum der allgemeine Beitragssatz?

Kann die Kasse mehr Beitrag verlangen?

Was bringt der Fonds dem Versicherten?

Mitversicherung von Partner und Kinder

Ausnahmeregelung für finanzschwache Versicherte

Wie unterscheiden sich die Leistungen der Krankenversicherungen ab 2009

Wenn der Beitrag steigt, liegt es am Gesundheitsfonds?

Wie bemisst sich die Höhe des Beitragssatzes

Krankengeldanspruch für Selbständige in der gesetzlichen Krankenkasse


Gesundheitsfonds – 2-Okt-2008 Krankenversicherung ist nicht gleich Krankenversicherung


Alle gesetzlichen Krankenkassen müssen die Kosten notwendiger, medizinischer Maßnahmen übernehmen, denn alle Versicherten haben Anspruch auf die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen. Wer in Deutschland einen Herzschrittmacher braucht, dem wird er eingesetzt; wer einen entzündeten Blinddarm hat, wird operiert.

Es gilt dennoch:

Die Kassen können ihren Versicherten zusätzlich Leistungen anbieten, über den allgemein gültigen Leistungskatalog hinaus. Auch bei der Beratungsqualität und beim Service gibt es Unterschiede zwischen den Kassen. Krankenkasse ist nicht gleich Krankenkasse.

Beratung:

Es gilt: eine gute Krankenkasse zeichnen kompetente Beratung und eine gute Erreichbarkeit aus.Dazu gehören auch arbeitnehmerfreundliche Öffnungszeiten und kurze Wartezeiten in den Geschäftsstellen. Eine wichtige Aufgabe der Kassen ist die Beratung. Ist die Kasse telefonisch gut erreichbar? Ist die Auskunft über Kassenleistungen kompetent? Wie informativ sind Internetseiten und Broschüren? Gibt es eventuell eine medizinische Hotline die über Gesundheitsthemen informiert?


Service:


Gute Kassen wahren die Interessen ihrer Kunden gegenüber Leistungserbringern, schließen zm Beispiel mit medizinischen Versorgungszentren und Partnerärzten Kooperationsverträge ab. Die Versicherten profitieren, zum Beispiel  durch kürzere Wartezeiten beim Arzt oder Sprechstunden außerhalb der üblichen Praxiszeiten, am Wochenende oder an Abend; oder kürzere Wartezeiten in der Praxis. Von manchen Kassen werden auch Taxitransporte zu Behandlungsterminen (z.B. Chemotherapie) übernommen.


Zusatzleistungen:

Manche Kassen bieten besondere Zusatzleistungen an, zm Beispiel Kostenübernahme für homöopathische Behandlungen, regelmäßige Gesundheitschecks, oder professionelle Zahnreinigungen.


Flexibilität:

Das gesundheits- und kostenbewußte Verhalten ihrer Versicherten fördern viele Kassen mit Bonusprogrammen. Das heißt, dass die Kassen für ihre Versicherten finanzielle Anreize anbieten. Dazu können gehören, Früherkennungsmaßnahmen zum Beispiel Krebsvorsorge oder Präventionsmaßnahmen wie z.B. Raucherentwöhnung oder Diabetes mellitus Begleitung. Man sollte die Angebote seiner Kasse prüfen, ob sie den persönlichen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen.
Wer kompetente Beratung, guten Service und ein maßgeschneidertes Angebot seiner Kasse möchte, für den lohnt es sich genauer hinzusehnen.
Alle Kassen sind verpflichtet, Ihnen eine bestmögliche, medizinische Versorgung angedeihen zu lassen, egal für welche Kasse Sie sich entscheiden.


Gesundheitsfonds 2.Okt.08


Am 1.Jan.09 ist der neue Gesundheitsfonds in Kraft getreten. Alle versicherten zahlen den gleichen Beitragssatz, egal bei welcher gesetzlichen Krankenkasse sie versichert sind.
Die Krankenkassenbeiträge der Versicherten fließen ab dem 1.Jan.09 in den Gesundheitsfonds. Der verteilt das Geld an die einzelnen Kassen. Jede Kasse bekommt so viel Geld, wie sie objektiv braucht.(Morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich) das heißt, die Kasse mit mehr kranken Mitgliedern bekommt mehr Geld. Der Fonds soll für Fairness sorgen.
Gleicher Beitragssatz für gleiche Leistung.


Spitzenmedizin für alle:

Die überwältigende Mehrheit aller Versicherten wünschen sich im Krankheitsfall die besten und wirksamsten Behandlungsmethoden, oder dass chronische Krankheiten gelindert werden.
Doch medizinische Inovationen haben ihren Preis, denn die Entwicklung ist teuer. Oft gehen ihnen Jahre der Entwicklung und Forschung mit hochqualifizierten Experten voraus. Für Therapie und Behandlung werden auch künftig die Kosten steigen. Auch der Anteil älterer Menschen in der Bevölkerung wird ansteigen und Kosten verursachen.
Ein ansteigender Beitragssatz ist Folge medizinischen Fortschritts und steigender Kosten für hochwertige, qualitative Versorgung auf dem Stand der heutigen Medizin.


Was ändert sich für den Versicherten?

Ab 1.Jan.09 zahlt jedes Krankenkassenmitglied den allgemeinen Beitragssatz. Der Arbeitgeber überwest wie gewohnt den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil an die Krankenversicherung bis 31.Dez.2010. Ab dem 1.Jan11 können die Krankenkassenbeiträge gebündelt vom Unternehmer an eine Weiterleitungsstelle überwiesen werden. Es müssen nicht mehr 217 unterschiedliche Kassen bedient werden.


Wie setzt sich der Beitragssatz zusammen?

Der paritätisch finanzierte Beitragssatz durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer beträgt jetzt  14.6 % und der ermäßigte Beitragssatz 14%. Von den Krankenkassenmitgliedern ist ein Anteil von o.9 Beitragssatzpunkten zusätzlich zu tragen. Dieser trägt der Arbeitgeber allein.


Warum der allgemeine Beitragssatz?

Gleicher Beitragssatz für gleiche Leistung. Wie auch in der gesetzlichen Arbeitslosen- Renten- und Pflegeversicherungen sollen auch in der Krankenversicherung gleiche und Faire Bedingungen herrschen. Dieser Beitragssatz gilt auch für Rentner.


Kann die Kasse mehr Beitrag verlangen?

Wenn eine Krankenkasse nich auskommt, darf sie die Beiträge bis zu 1% erhöhen; allerdings kann der Versicherte in diesem Fall sofort die Kasse wechseln.


Was bringt der Fonds dem Versicherten?

Alle Zusatzleistungen der Krankenversicherung sind untereinander besser zu vergleichen. Im Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Kassen entscheidet nicht mehr der Beitragssatz, sondern die Leistungen und der Service.
Wie wechselt man die Kasse?

Nach dem jetzt geltenden Recht kann man nach zwei vollen Kalendermonaten frist, die Krankenkasse kündigen, allerdings muß man 18 Monate lang in dieser Kasse versichert gewesen sein. Ausnahme: die Kasse erhöht ihre Beiträge oder senkt die Prämien. In diesem Fall hat man ein Sonderkündigungsrecht und die 18 monatige Bindungsfrist entfällt.


Mitversicherung von Partner und Kinder

Auch mit Einführung des Fonds gilt die Mitversicherung von Ehepartnern und Kindern. Eventuell anfallendeZusatzzahlungen fallen für Kinder und mitversicherte Partner nicht an.


Ausnahmeregelung für finanzschwache Versicherte

Das Sozial- oder Grundsicherungsamt übernimmt für Sozialhilfeempfänfer, Bezieher einer Grundsicherung und Heimbewohner einen möglichen Zusatzbeitrag. In Härtefällen übernimmt die Bundesagentur für Arbeit den Zusatzbeitrag für ALG II Bezieher.


Wie unterscheiden sich die Leistungen der Krankenversicherungen ab 2009

Notwendige Maßnahmen werden von den Krankenkassen bezahlt. Die Basisleistungen sind weitgehend identisch. Im Wettstreit um die beste Versorgung und den besten Service im Krankheitsfall wird es Unterschiede geben. Welche Präventionsangebote bietet welche Kasse? Welche Wahltarife sind auf den Versicherten passgenau zugeschnitten? Achten Sie genau auf solche Service-Angebote.


Wenn der Beitrag steigt, liegt es am Gesundheitsfonds?

Mit dem zukünftigen Beitrag hat der Fonds nichts zu tun. Wenn die Gesundheitsausgaben z.B. Medikamente, Klinikkosten, oder Ärztehonorare steigen, erhöht sich zwangsläufig die Beitragshöhe. Der Fonds bewirkt lediglich, dass die Beitragsgelder und die Steuermittel fairer und zielgerichteter an die Krankenkassen verteilt werden.


Wie bemisst sich die Höhe des Beitragssatzes

Es gibt klare Kriterien für die Festlegung des Beitragssatzes. Die Kosten der Krankenkassen müssen gedeckt sein. Die Kassen dürfen sich nicht mehr verschulden. Der sogenannte Schätzerkreis aus Gesundheitsexperten berechnet den Finanzbedarf der Kassen und legt den Vorschlag für die Höhe des allgemeinen Beitragssatzes der Bundesregierung vor. So wird per Kabinettsbeschluß der Beitragssatz bestimmt und dem Bundestag vorgelegt.
Für Privatversicherte gilt der Beitragssatz nicht.


Krankengeldanspruch für Selbständige in der gesetzlichen Krankenkasse:


Auch weiterhin werden die Kassen dieses Risiko für Selbständige die gesetzlich versichert sind abdecken.
Ab dem 1.jan.09 hat die Gesundheitsreform eine deutliche Verbesserung gebracht. Es besteht ein klares Wahlrecht für eine Absicherung mit oder ohne Krankengeldanspruch. Für freiwillig versicherte Selbständige gilt grundsätzlich der einheitliche, ermäßigte Beitragssatz, ohne Krankengeldanspruch. Selbständige können aber entscheiden, ob sie den Wahltarif „Krankengeld“ bei ihrer Krankenkasse mitversichern wollen oder nicht. Verschiedene Tarifvariationen sind möglich.
Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet Krankengeld-Wahltarife anzubieten. Eine Gesundheitsprüfung ist nicht zulässig.



Datum: 12.02.2009 19:10, Autor: Wilson
 
 
 
 
 
 
 
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